Arbeitsrecht Bergkamen

Arbeitszeugnis, Betriebsbedingte Kündigung, Fristlose Kündigung

Schreibtisch mit vielen Unterlagen

Auch in Bergkamen können Sie sich mit Fragen und Problemen rund um das Thema Arbeitsrecht an Herrn Rechtsanwalt Gebauer wenden.

Die Tätigkeit besteht dabei nicht nur in der Erstellung von Kündigungsschutzklagen gegen die (oftmals) betriebsbedingte Kündigung der Arbeitnehmerin / des Arbeitnehmers.

Sie werden selbstverständlich auch bei erhaltenen Aufhebungsverträgen, dem Ausbleiben von Lohnzahlungen und Gehaltszahlungen, bei Mobbing und bei der Durchsetzung der Rechte aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) von Herrn Rechtsanwalt Gebauer betreut. Zudem berät und vertritt er Sie bei erfolgten Abmahnungen, der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen, im Falle der Insolvenz Ihres Arbeitgebers, sowie der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.

Da Rechtsanwälte seit einiger Zeit (fast) uneingeschränkt bei Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten können, vertrete ich Sie gerne vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bundesweit. Dazu ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Sie mich persönlich in einer unserer Kanzleien im Ruhrgebiet aufsuchen. Die entsprechenden Unterlagen können Sie mir bequem per E-Mail, Fax oder mit der Post zukommen lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie eine persönliche Beratung per Telefon.

Die Kündigungsschutzklage, also die Klage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers, ist die wohl am häufigsten geltend gemachte Klageart vor den Arbeitsgerichten. Bei der Kündigungsschutzklage wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung von dem zuständigen Arbeitsgericht überprüft. Oftmals kann in einem solchen Kündigungsschutzprozess auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Kündigung erwirkt werden.
Unser (außer-)gerichtliches Leistungsspektrum umfasst neben Kündigungsschutzklagen auch die Prüfung bereits bestehender Arbeitszeugnisse sowie die Erstellung neuer. Auch die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn gehört zu unseren außergerichtlichen Aufgaben. Wir überprüfen Abmahnungen und helfen Ihnen im Falle von Mobbing im Betrieb.
Sollte Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, wie es bei der Firma „Schlecker“ der Fall ist, beraten und unterstützen wir Sie ebenfalls kompetent.

Des Weiteren gehören Verhandlungen mit den Betriebsräten und Gewerkschaften zu unseren Leistungen. In diesem Zusammenhang können wir dann auch in enger Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Arbeitnehmern sein, wenn es um die Ausarbeitung eines Sozialplans oder einen Interessenausgleich geht.

Auch als Arbeitgeber in Bergkamen können Sie Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen, wenn Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung benötigen. Wir können Sie außerdem bei der Beratung zur Personalauswahl unterstützen, über Reaktionsmöglichkeiten bei gestörten Arbeitsverhältnissen oder der personellen Umstrukturierung des Betriebs beraten.

Arbeitsrecht Bergkamen - Arbeitszeugnis

Schild mit Aufschrift: Arbeitszeugnis

Ein grundsätzlicher Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis existiert nicht. Ein Arbeitszeugnis soll vor allem der Wahrheit entsprechen. Viele Arbeitgeber bedienen sich bestimmter Klauseln, die sich zwar gut lesen, jedoch eine andere Bedeutung für den geschulten Empfänger haben.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihr Arbeitszeugnis solche Klauseln beinhaltet, überprüfe ich Ihr Zeugnis oder entwerfe ein entsprechendes Zeugnis gerne für Sie.

Arbeitsrecht Bergkamen - Arbeitsvertrag

Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich nicht von einem schriftlichen Arbeitsvertrag abhängig. Arbeitsverhältnisse können auch mündlich geschlossen werden, da sich die grundlegenden Rechte und Pflichten aus den entsprechenden Gesetzen ergeben.

Da viele Tätigkeiten mittlerweile sehr komplex geworden sind und die Arbeitsverträge entsprechend umfangreich, bietet sich eine Überprüfung des Arbeitsvertrages vor der Unterzeichnung an. Insbesondere sollten Arbeitnehmer bei arbeitgeberseitig veranlassten Änderungen des Vertrages aufhorchen.

Da ich auch Arbeitsverträge für Unternehmen entwerfe, habe ich die entsprechende Kenntnis, um Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche versteckte Klauseln, die für den Arbeitnehmer nachteilig sein können, zu überprüfen.

Arbeitsrecht Bergkamen - Insolvenz

Selbst vor der Insolvenz großer Unternehmen ist ein Arbeitnehmer nicht mehr sicher. Im Falle einer Insolvenzanmeldung des Arbeitgebers werden viele Rechte des Arbeitnehmers abgeschwächt oder geändert.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Rechte, wie z. B. die Beantragung von Insolvenzgeld. Ich übernehme für Sie auch gerne die Anmeldung Ihrer Forderungen bei dem Insolvenzverwalter.

Arbeitsrecht Bergkamen - Ausstehende Lohnzahlung

Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Euro-Scheinen

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber (oftmals aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens) den Arbeitnehmern nicht rechtzeitig, in Teilbeträgen und in einigen Fällen auch überhaupt keinen Lohn bzw kein Gehalt zahlen.
Sofern der Arbeitnehmer dieses Verhalten des Arbeitgebers zu lange duldet, läuft er Gefahr, dass sein Anspruch auf Zahlung seines Arbeitlohnes verfällt, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende sog. Verwirkungsklausel enthält.

Sie sollten daher Ihren Arbeitsvertrag schnellstmöglich nach dem Ausbleiben oder den ersten Unregelmäßigkeiten der Zahlungen überprüfen lassen. In einigen Fällen kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung auch verweigern. Wenden Sie sich mit jeglichen Fragen direkt an mich! Ich helfe Ihnen gerne weiter!

 

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